Empfehlungsvorlage - VO/2517/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan IX-5, Merbeck – Nopperweg gefasst. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Merbeck, südwestlich des Nopperweges, im Osten angrenzend an die Arsbecker Straße.

 

Städtebauliche Zielsetzung der Planung ist es, entlang der derzeit unbebauten Seite des Nopperweges zukünftig eine Einfamilienhausbebauung planungsrechtlich zu ermöglichen und die Ortslage hier durch eine Ortsrandeingrünung zu arrondieren.

 

In der Zeit vom 30.11.2009 bis einschließlich 18.12.2009 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorgaben des Baugesetzbuches statt. Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Anregungen sind in den Anlagen 1 und 2 tabellarisch aufgelistet und ausgewertet.

 

Am 16.07.2013 erfolgte durch den Rat der Stadt Wegberg der Beschluss über den Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan IX-5, Merbeck – Nopperweg. Der Vertrag wurde zwischenzeitlich von allen Vertragsbeteiligten unterzeichnet.

 

Der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf mit Begründung und weiteren Unterlagen hat in der Zeit vom 22.07.2013 bis einschließlich 23.08.2013 öffentlich ausgelegen. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und als Anlage 3 beigefügt worden. Während der Auslegung des Planentwurfes wurden keine Anregungen von Bürgern abgegeben.

 

Die Bebauungsplanunterlagen sind den Anlagen 4 bis 6 zu entnehmen.

 

Da sich vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung aus den Anregungen und Stellungnahme geringfügige Änderungen in den textlichen Hinweise des Bebauungsplanes, der Begründung/Umweltbericht und dem landschaftspflegerischen Begleitplan ergeben, wurden die Begründung und der Begleitplan in der Neufassung als Anlagen 7 und 8 beigefügt.

 

Als nächste Verfahrensschritte stehen nun der Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die Fassung des Satzungsbeschlusses an.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.     Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter den Anlagen 1 bis 3 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird und die hierin genannten Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Anlagen übernommen werden.

 

2.     Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, unter Berücksichtigung der obigen Änderungen den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan IX-5, Merbeck – Nopperweg, zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans IX-5, Merbeck – Nopperweg liegt in der Gemarkung Merbeck, südwestlich des Nopperweges, im Osten angrenzend an die Arsbecker Straße.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung vom 29.08.2013 übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan IX-5, Merbeck – Nopperweg, rechtskräftig.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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