Entscheidungsvorlage - VO/26/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- gez. Pape
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung (FuP)
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Vorberatung
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23.06.2026
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Geplant
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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07.07.2026
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Sachverhalt
Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2026 auf der Grundlage des § 8 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) erstellt. Die Stellenplanungen bestehen aus den folgenden Dokumenten:
1 Stellenplan 2026
1.1 Stellenplan Beamte 2026 gemäß § 8 Absatz 1 und 2 KomHVO NRW
1.2 Stellenplan Tariflich Beschäftigte 2026 gemäß § 8 Absatz 1 und 2 KomHVO NRW
1.3 Stellenplan Sozial- und Erziehungsdienst (Tariflich Beschäftigte) 2026 gemäß § 8 Absatz 1 und 2 KomHVO NRW
1.4 Erläuterung der geplanten Veränderungen gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 KomHVO NRW
1.5 Vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans 2026 auf die Produktbereiche gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 KomHVO NRW
1.6 Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der informatorisch beschäftigten Dienstkräfte 2026 gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 2 KomHVO NRW
2 Ergänzende Unterlagen
2.1 Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnung auf der Grundlage des Stellenplans 2026
2.2 Stellen mit „k.u.“- (künftig umzuwandeln) oder „k.w.“-Vermerk (künftig wegfallend)
Mit Verweis auf die Ausführungen in der beigefügten Anlage 1.4 ergibt sich ein Stellenabbau in Höhe von 0,26 Stellen (+ 2,61 Stellenim Bereich der tariflich Beschäftigten und - 3,00 Stellen im Bereich der Beamten, sowie + 0,13 Stellen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes).
Aufgrund der vorliegenden Haushaltslage wurden keine neuen Stellenanteile für den Stellenplan 2026 geschaffen. Damit erforderliche Aufgabenänderungen vorgenommen werden konnten, wurden freie Stellenanteile genutzt. Neue Stellenanteile mussten daher nicht geschaffen werden. Die Veränderungen können der Anlage 1.4 „Erläuterung der geplanten Veränderungen gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 KomHVO NRW“ entnommen werden.
Die Ziele des Gleichstellungsplanes wurden berücksichtigt.
Das ausgewiesene Angebot an Ausbildungsstellen beruht auf den bisherigen Beschlussfassungen.
Die Beteiligung des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten wird durchgeführt. Sobald Stellungnahmen vorliegen, werden diese der Beratungsvorlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 kB
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2
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(wie Dokument)
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6 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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16,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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58,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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7,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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171,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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8,2 kB
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9
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(wie Dokument)
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110,5 kB
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