Mitteilungsvorlage - VO/2551/13-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach Beteiligung der Kreispolizeibehörde sowie des Straßenbaulastträgers zu den seitens der Verwaltung beabsichtigten verkehrsrechtlichen Maßnahmen wurde am 31.10.2013 ein gemeinsamer Ortstermin an der Ortsdurchfahrt der  L 367 Klinkum wahrgenommen.

 

Im Verlauf der dort geführten Gespräche wurde von der Aufbringung einer zusätzlichen Gehwegmarkierung in Zackenform abgesehen, da diese nach vorliegenden Erfahrungen Kinder eher zum Spiel an der Bordsteinkante verleiten statt sie von dieser fern zu halten.

 

Ebenso wurde von Seiten der Kreispolizeibehörde und des Landesbetriebes Straßenbau NRW von der Einrichtung mehrerer “Tempo 30“ Bereiche abgeraten, da hier nach Schließung der Schule der rechtliche Bezug fehlt und für den Kraftfahrer auch der sachliche Bezug zur jeweiligen Bushaltestelle nicht sofort ersichtlich ist.

 

Als wirksame und zielführende Veränderungen wurden in dem gemeinsamen Ortstermin die folgenden Maßnahmen beschlossen, die zwischenzeitlich durch die Stadt Wegberg als Straßenverkehrsbehörde auch angeordnet wurden.

 

 

  1. An beiden Ortseingängen der L367 wird vor der Straße Bischofshütte und kurz hinter „Am Tömp“ beidseitig das VZ136-10 bzw. -20 (“Gefahrzeichen Kinder“)  in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Schulweg“ aufgestellt.
  2. Die bestehende Querungshilfe an der alten Schule wird mit VZ136-10 in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Schulweg“ beschildert.
  3. Soweit es die Witterung noch zulässt kurzfristig, ansonsten spätestens im Frühjahr 2014 werden an allen 6 Bushaltestellen an denen Kinder zu- bzw. aussteigen Zick-Zack-Linien und das Piktogramm BUS auf die Fahrbahn markiert.
  4. In Fahrtrichtung Arsbeck wird das VZ114 (Schleudergefahr) in Höhe Haus Nr. 188 entfernt.
  5. Im Bereich der alten Schule werden die beiden sogenannten „Zöpelbäume“ (Mehrfachbeschilderung) und die VZ356 entfernt.

 

Durch diese Maßnahmen werden die Kraftfahrer auf die Verkehrssituation Schulweg deutlich hingewiesen und im Bereich der Bushaltestellen gleichzeitig in Richtung Fahrbahnmitte gelenkt, wodurch ein Schutzabstand zu den wartenden Schulkindern eingehalten wird. Durch die einengende Wirkung auf die Fahrbahn bieten sich die Haltestellenbereiche dann auch als Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer an.

 

Das richtige Verhalten an Schulbushaltestellen wird als Initiative der Kreispolizeibehörde begleitend in der Verkehrserziehung an der Grundschule behandelt werden.

 

Der Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit  wird nach Umsetzung der angeordneten Maßnahmen eine Verkehrszählung und Geschwindigkeitsaufzeichnung durchführen um die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zu überprüfen.

Als solche hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW im Bedarfsfall die Aufstellung von sogenannten „Ralentiloren“ in Aussicht gestellt. Eine entsprechende Beschreibung ist für Sie im Anhang beigefügt.

 

Sollte sich diese unterstützende Maßnahme als notwendig erweisen, könnten die Ralentiloren im Frühjahr 2014 installiert werden.

 

Gleichlautende Informationen wurden bereits in den vergangenen Tagen an Vertreter einer entsprechenden Elterninitiative in Klinkum gegeben, die an einem ersten Ortstermin mit Vertretern der Verwaltung aus den Fachbereichen 201 und 202 teilgenommen hatten.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Stadt Wegberg entstehen aus der Umsetzung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung keine Kosten.

 

 

Alternativen:

Nach Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und der Kreispolizeibehörde werden seitens der Verwaltung keine Alternativen vorgeschlagen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.)   Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt Kenntnis.

2.)   Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...