Empfehlungsvorlage - VO/3322/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Optimierung des Winterdienstes und Neufassung des Straßenverzeichnisses als Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wegberg sowie der Erlass der entsprechenden Änderungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Esser, Lothar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Vorberatung
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03.11.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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12.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.09.2015 zu TOP 6.3 „Maßnahmenkatalog des Haushaltssicherungskonzeptes“ unter anderem beschlossen, die Maßnahme „Optimierung des Winterdienstes“ (lfd. Nr. 21 der Anlage zur Vorlage VO/3268/15) in das Haushaltssicherungskonzept aufzunehmen. Die Verwaltung wurde mit der konkreten Umsetzung der HSK-Maßnahmen beauftragt.
Nach den Ausführungen zur HSK-Maßnahme „Optimierung des Winterdienstes“ auf den Seiten 93 und 94 des Haushaltsplanentwurfs basiert die prognostizierte Einsparung im Wesentlichen darauf, dass der Baubetriebshof mit einem Streufahrzeug auskommt. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Baubetriebshof bereits gegen Ende der abgelaufenen Winterdienstperiode einen neuen Streuaufbau für das Räum- und Streufahrzeug beschafft. Der neue Streuaufbau hat eine deutlich höhere Kapazität, sodass mit einer Fahrt mehr Taumittel transportiert werden kann. Durch das vom Baubetriebshof erarbeitete neue Straßenverzeichnis mit reduzierten Fahr- und Streustrecken wird es durch die neue, höhere Lademenge möglich, die im Straßenverzeichnis vorgesehenen Strecken mit einer Füllung und einem Fahrzeug abzufahren.
Der Baubetriebshof hat in den vergangenen Jahren im Zeitraum November bis März den Winterdienst auf den Fahrbahnen (Fahrbahn: siehe § 1 Absatz 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wegberg) mit zwei Streufahrzeugen in zwei Streubezirken zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr gewährleistet.
Die Gesamtstrecke für den Streubezirk I (Wegberg, Beeck, Rath-Anhoven, Kehrbusch, Tüschenbroich, Merbeck, Rickelrath) beläuft sich auf rund 37 Kilometer (km) mit einer Streulänge von 12,50 km.
Die Gesamtstrecke für Streubezirk II (Klinkum, Arsbeck, Dalheim, Wildenrath) beträgt rund 38,50 km mit einer Streulänge von 13 km.
Damit macht die Stadt Wegberg zurzeit mehr als gesetzlich (§ 1 Absatz 2 des Straßenreinigungsgesetzes NRW – StrReinG NRW) und nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgegeben ist. Denn danach hängt die Räum- und Streupflicht von der Verkehrswichtigkeit und der Gefährlichkeit einer Straße ab.
„Gefährlich“ sind scharfe, unübersichtliche oder sonst schwierig zu durchfahrende Kurven, starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen, auffallende Verengungen sowie zu Glätte neigende Brücken. Angesichts dieser relativ zahlreichen Stellen dient die Verkehrswichtigkeit als gerichtliches Korrektiv für einen zumutbaren Winterdienst.
„Verkehrswichtig“ sind verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen und die vielbefahrenen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. In größeren Städten ist das bei Straßen mit durchschnittlich weniger als 200 Fahrzeugen Durchgangsverkehr pro Stunde zweifelhaft, in kleineren bereits bei weniger als 100.
Der Baubetriebshof hat die im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung genannten Straßen, für die der Winterdienst (im Gesetz – § 1 Absatz 2 StrReinG NRW - Winterwartung genannt) auf den Fahrbahnen der Stadt Wegberg obliegt, auf die Kriterien Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit hin überprüft. Nach seiner Einschätzung gibt es danach eine Räum- und Streuverpflichtung streng genommen nur für folgende Straßen:
•Gefällstrecke Heuchterstraße / Zum Wasserturm zwischen den Ortslagen Arsbeck und Rödgen
(Streulänge 1.000 Meter, Streubreite 6,00 Meter, Streufläche 6.000 m²)
•In Tetelrath (Ecke frühere Gaststätte „Cordula“ / L 126) auf 50 m
(Streulänge 50 Meter, Streubreite 5 Meter, Streufläche 250 m²)
•Friedrich-List-Allee, gesamte Länge
(Streulänge 3.000 Meter, Streubreite 6,00 Meter, Streufläche 18.000 m²)
•Waldweg und Rödgener Straße / K 23 innerhalb der Ortsdurchfahrten (Streulänge 1.800 Meter, Streubreite 6,00 Meter, Streufläche 10.800 m²).
Die Verwaltung schlägt allerdings vor, die Reduzierung der Winterwartung auf die
Strecken aus der Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung (Anlage 1 zur Vorlage VO/3322/15) zu beschränken.
Die Streustrecke reduziert sich durch die vorgeschlagene Einsparung von 25,5 km auf 18,15 km, die Fahrstrecke von insgesamt 75,5 km auf 62,5 km.
Um die Neubeschaffung eines zweiten Fahrzeuges für die Winterwartung zu vermeiden, muss die Reduzierung der Strecken bereits für die kommende Winterdienstperiode (15. November 2015 bis 15. März 2016) zur Anwendung kommen. Es ist daher eine Anpassung des Straßenverzeichnisses und damit eine Änderung der Straßenreinigungssatzung erforderlich.
Anlässlich der Überarbeitung des Straßenverzeichnisses wurden auch die Paragraphen 1, 2, 3 und 6 an die Gesetzeslage angepasst.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Personal- und Sachaufwendungen für den Winterdienst sind grundsätzlich beim Produkt 01.18.00, die Aufwendungen für die Beschaffung von Streumaterial sind beim Produkt 120101 Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel, Sachkonto 527900 veranschlagt.
Alternativen:
Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,9 kB
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