Empfehlungsvorlage - VO/3368/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer gebührenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Vorberatung
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17.11.2015
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26.01.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.12.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratung über Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wurde die Verwaltung beauftragt ein Konzept zur Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes zu erarbeiten.
Die Verwaltung schlägt vor die Flächen zu bewirtschaften, die überwiegend bereits jetzt einer Zeiteinteilung durch eine Parkscheibenpflicht unterliegen. Dazu sind 13 Automaten im Bereich dieser hochfrequentierten Parkplätze aufzustellen. Die Einteilung knappen Parkraumes erfolgt im besonderen Interesse der Gewerbetreibenden und ihrer Kunden. Die Straßen sind im Folgenden aufgeführt:
Überwacht | Anzahl Automaten | derzeit gültige Höchsparkdauer | Anzahl Parkplätze gezählt |
Bahnhofstraße | 3 | 2 Stunden | 66 |
Kreuzherrenstraße | 2 | 1 Stunde | 26 |
Beecker Straße | 2 | 2 Stunden | 57 |
Grachtstraße | 1 | 2 Stunden | 15 |
Schwalmaue | 2 | 2 Stunden | 105 |
Burgparkplatz/ Burgstraße | 1 | 2 Stunden | 106 |
Rathausplatz | 1 | 1 Stunde | 20 |
Birkenallee/Ecke Beecker Str. bis Krankenhaus | 1 | 1 Stunde | 8 |
Der Plan in der Anlage 2 soll die Lage der bewirtschafteten Bereiche im Stadtgebiet zusätzlich veranschaulichen.
Die Parkautomaten sollen montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr betrieben werden. Samstags, sonntags und an Feiertagen besteht keine Parkscheinpflicht. Eine entsprechende Beschilderung erfolgt an den Automaten.
Eine gesonderte Kurzzeittaste soll den Kunden einen kurzfristigen schnellen Einkauf bis zu 15 Minuten ohne Parkgebühren ermöglichen.
Als Parkplätze, die im Ortskern nicht bewirtschaftet werden sollen, stehen 59 Parkplätze am Geldener Weg, 62 Parkplätze an der Venloer Straße, der Rasengitterplatz neben dem Forum, 29 Parkplätze im Bereich der Schwalmaue und 16 Parkplätze an der Martin-Luther-Straße zur Verfügung. Die 24 Parkplätze an der Ludwig-Uhland-Straße sowie die Parkplätze an der Realschule, Gymnasium und Schwimmbad sollen ebenfalls unbewirtschaftet bleiben, auch die städtischen Parkplätze am Bahnhof bleiben frei ebenso die 80 Parkplätze an der St. Antonius Klinik und die Parkplätze entlang des Spielburgweges. Alle anderen nicht genannten Straßen im Stadtgebiet werden ebenfalls nicht von der Automatenbewirtschaftung erfasst.
Die erforderliche Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Stadt Wegberg ist im Entwurf als Anlage 1 beigefügt. Diese ist vor Beginn der Bewirtschaftung durch den Rat der Stadt Wegberg zu erlassen, damit eine rechtliche Grundlage für die Erhebung der Gebühren geschaffen wird. Die Gebührenordnung sieht eine Parkgebühr von 10 Cent je angefangene zehn Minuten (= 60 Cent pro Stunde) vor.
Das Haushaltssicherungskonzept sieht Einnahmen in Höhe von 36.000,00 € im Einführungsjahr 2016 vor. Die Kalkulation beruht auf der Annahme, dass an 220 Tagen eines vollen Bewirtschaftungsjahres ca. 400 Parkplätze für jeweils eine Stunde á 0,60 € beparkt werden.
Im Jahr 2016 ist aus dem geplanten Ansatz eine Ausschreibung über die Anschaffung der Automaten in erforderlicher Anzahl vorzunehmen. Spätestens zur Mitte des Jahres müssen die Parkautomaten angebracht und die entsprechende Beschilderung angebracht sein um die kalkulierten Einnahmen erwirtschaften zu können.
Nach den Ermittlungen des Fachbereiches Bürgerservice und Sicherheit würde die bargeldlose Zahlung als Option bei jedem Automat 321,85 € pro Jahr zusätzlich kosten, weil eine entsprechende Software eingesetzt werden müsste. Ein entsprechender Vertrag müsste mindestens über 24 Monate eingegangen werden. Bei angenommenen 13 Automaten würden sich diese Kosten auf jährlich 3.630,90 € für zumindest zwei Jahre belaufen. Die Kreissparkasse bietet einen Zuschuss bis zu 5000,00 € einmalig bei Benutzung von Girogo. Da die Erfahrungswerte aus den Städten Heinsberg und Erkelenz zeigen, dass die bargeldlose Zahlung nicht angenommen wird, sollte darauf erst einmal verzichtet werden. Die Parkautomaten sollten aber so beschafft werden, dass eine Umstellung auf dieses Verfahren jederzeit möglich ist.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Mittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten samt Zubehörkomponenten werden für den Haushalt 2016 in Höhe von 55.000,00 € unter dem Investitionskonto B 001 02 07 00 angemeldet. Die jährlichen Betriebskosten i. H. v. etwa 1.950,00 € werden unter dem Produktsachkonto 52 21 00 des Kostenträgers 12 02 01 veranschlagt, ebenso wie die notwendigen Maßnahmen der Verkehrsbeschilderung mit geschätzten Kosten in Höhe von etwa 800,00 € .
Alternativen:
Alternative Beschlussvorschläge können sich im Laufe der Beratung ergeben, werden durch die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat nachfolgenden Beschluss zu treffen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage bezeichneten Parkflächen entsprechend dem Entwurf der Parkgebührenordnung zu bewirtschaften und den erforderlichen Parkscheinautomaten einschließlich aller für die Inbetriebnahme Betrieb erforderlichen Zubehörkomponenten auszuschreiben. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die notwendige Hinweisbeschilderung zu den Automaten und die anordnende Beschilderung für die vorgesehenen Parkraumflächen zu beschaffen und aufzustellen bzw. auszutauschen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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255,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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