Entscheidungsvorlage - VO/3816/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Inventarliste der Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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15.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 26.04.2016 den beiliegenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse gestellt.
Mit der Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) ist gleichzeitig auch eine Erfassung der Wertgegenstände mit einem Wert von mehr als 60 € erfolgt. Ab 2012 werden nach Änderung der Bestimmungen des NKF nur noch die Gegenstände aufgeführt, deren Wert über der Investitionsgrenze von 410 € je Gegenstand liegt.
Diese Gegenstände werden in Inventarlisten gelistet und für jede städtische Verwaltungseinheit (Hallenbad, Schulen, Kita usw.) geführt. Im Abstand von 5 Jahren wird eine „körperliche Inventur“ unter der Mitwirkung der zuständigen Fachbereiche und der örtlich tätigen Mitarbeiter/Innen durchgeführt. Hierbei werden die Gegenstände aus den Inventarlisten vor Ort in Augenschein genommen und auch festgestellt, ob der Gegenstand noch in Gebrauch ist. Defekte Geräte werden auch unterjährig entsorgt und aus dem Inventarverzeichnis gelöscht. In diesem Zusammenhang wird auch das sonstige Inventar in Augenschein genommen.
Bislang ist so verfahren worden, dass Gegenstände, die nicht mehr benötigt werden, anstelle einer Neuanschaffung über die Verwaltung zwischen den Verwaltungsstellen ausgetauscht werden. Teilweise warten die noch intakten und nicht mehr benutzten Gegenstände auf eine weitere Verwendung und werden dezentral (am bisherigen Verwendungsort) oder zentral (z.B. Mobiliar im Keller des Gymnasiums) gelagert. Im Bereich des Schülermobiliars wird auch jährlich eine Bedarfsabfrage durchgeführt, die zunächst aus dem Bestand erfüllt wird.
Die mit Beschaffungen beauftragten Mitarbeiter/Innen haben derzeit einen sehr guten Überblick über den „Bestand“ und setzen diesen auch zielgerichtet -anstelle von Neuanschaffungen- ein.
Dieses Verfahren hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Haushaltsmittel nicht immer für den veranschlagten Zweck eingesetzt werden mussten und so das Jahresergebnis verbessert haben. Der Verwaltung scheint das derzeit praktizierte Verfahren auch praktikabel und beabsichtigt auch weiter so zu verfahren.
Als gutes Beispiel für eine weitere Verwendung von nicht mehr benötigten Gegenständen ist die Auflösung des Inventars der Grundschule in Klinkum, bei dem die verwendungsfähigen Geräte und Ausrüstungsgegenstände auf alle anderen Schulen verteilt und dort auch eingesetzt wurden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,3 kB
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