Empfehlungsvorlage - VO/3864/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Müller-Deilmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.12.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.12.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017 auf der Grundlage des § 8 GemHVO erstellt. Die Stellenplanungen bestehen aus folgenden Dokumenten:
a)Veränderungsübersicht
b)Stellenplan (Zahlenwerk unterteilt nach Beschäftigtengruppe)
c)Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der informatorisch beschäftigten Dienstkräfte
d)Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplanes auf die Produkte
e)Übersicht über k.u.- (künftig umzuwandeln) bzw. k.w.- (künftig wegfallend) Vermerke
f)Übersicht über die Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnungen
Auf die entsprechenden Anlagen zu dieser Beratungsvorlage, die bereits per Email vom 07./08.11.2016 versandt wurden, wird verwiesen. Im Rahmen der Stellenplanerstellung erfolgte eine umfassende Beteiligung des Verwaltungsvorstandes, der Fachbereichsleiter/innen sowie des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten.
Der Stellenplan weist eine Gesamtstellenzahl in Höhe von 192,72 Stellen aus. Im Vergleich mit dem Stellenplan 2016 (196,02 Stellen) entspricht dies einem Rückgang in Höhe von 3,3 Stellen. Diese Gesamtveränderung ergibt sich in Bezug auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen und setzt sich wie folgt zusammen:
Tariflich Beschäftigte: - 1,52 Stellen
Sozial- und Erziehungsdienst + 0,22 Stellen
Beamte - 2 Stellen
Gesamt - 3,3 Stellen
Für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes muss darauf hingewiesen werden, dass der künftige Personalbedarf von den konkreten Belegungszahlen abhängt. Den Aufwendungen müssen die Zuschussgewährungen und Refinanzierungen bis zu einer Quote in Höhe von rund 79 % gegenübergestellt werden, die sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW ergeben.
Das ausgewiesene Angebot an Ausbildungsstellen beruht auf den bisherigen Beschlussfassungen.
Die Ziele des Frauenförderplanes wurden berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
746,1 kB
|
