Entscheidungsvorlage - VO/4270/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2018 auf der Grundlage des § 8 GemHVO erstellt. Die Stellenplanungen bestehen aus folgenden Dokumenten:

 

a)     Veränderungsübersicht

b)     Stellenplan (Zahlenwerk unterteilt nach Beschäftigtengruppe)

c)     Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der

informatorisch beschäftigten Dienstkräfte

d)     Übersicht über die vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplanes auf

die Produkte

e)     Übersicht über k.u.- (künftig umzuwandeln) bzw. k.w.- (künftig wegfallend)

Vermerke

f)       Übersicht über die Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnungen

 

 

Im Rahmen der Stellenplanerstellung erfolgte eine umfassende Beteiligung des

Verwaltungsvorstandes, der Fachbereichsleiter/innen sowie des Personalrates und

der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Die Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten sind als Anlagen beigefügt.

 

Der Stellenplan weist eine Gesamtstellenzahl in Höhe von 195,06 Stellen aus. Im Vergleich mit dem Stellenplan 2016 (192,71 Stellen) entspricht dies einer Steigerung  in Höhe von 2,35 Stellen. Diese Gesamtveränderung ergibt sich in Bezug auf die verschiedenen Beschäftigtengruppen und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Tariflich Beschäftigte: - 1,43 Stellen

Sozial- und Erziehungsdienst + 3,34 Stellen

Beamte                    + 0,44 Stellen

Gesamt + 2,35 Stellen

 

 

Für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes muss darauf hingewiesen werden, dass der künftige Personalbedarf von den konkreten Belegungszahlen abhängt. Den Aufwendungen müssen die Zuschussgewährungen und Refinanzierungen bis zu einer Quote in Höhe von rund 79 % gegenübergestellt werden, die sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW ergeben.

 

Das ausgewiesene Angebot an Ausbildungsstellen beruht auf den bisherigen Beschlussfassungen.

 

Die Ziele des Gleichstellungsplanes wurden berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen 2018 sind bei den Sachkonten der

jeweiligen Produkte im Teilergebnisplan veranschlagt.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat, den Stellenplan 2018 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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Anlagen

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