Mitteilungsvorlage - VO/0271/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1.

Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung

Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

 

 

2.

Liste der laufenden Bauleitplanverfahren

Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand der laufenden Bebauungsplanverfahren sowie den Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes informiert.

 

 

3.

Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung

Es liegt ein neuer Antrag der Fraktionen im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor (Anlage 4).

 

 

4.

Neue Bürgeranträge

Es liegt aktuell  ein neuer Bürgerantrag im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.

 

 

5.

Bebauungsplan III-07, Dalheim – Rödgener Straße

 

Der Rat der Stadt hat am 27.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren III-7 gefasst. Zielsetzung der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung südlich der Straße Marienberg, nördlich der Straße Hessenfeld und westlich der Rödgener Straße zu schaffen.

 

Aufgrund der Lage und Größe des Plangebietes wird der Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren (§ 13b BauGB) aufgestellt. Durch eine Änderung im Baugesetzbuch ist dieses Bebauungsplanverfahren jedoch bis Ende 2021 abzuschließen; ansonsten sind die Verfahrensschritte zu wiederholen.

 

Aktuell findet bis zum 24.11.2021 die Offenlage der Bebauungsplanunterlagen statt. Die Verwaltung beabsichtigt, sofern während der Auslegung keine gravierenden Anregungen vorgebracht werden, in der letzten Ratsitzung in diesem Jahr einen Satzungsbeschluss herbeizuführen. Somit könnte das Bebauungsplanverfahren nach den vorgenannten Rechtsgrundlagen noch abgeschlossen und die Baugrundstücke zeitnah an Bauwillige bereitgestellt werden.

 

Abhängig vom Ergebnis der Auslegung beabsichtigt daher die Verwaltung, vor der Ratsitzung (21.12.2021) eine Sondersitzung dieses Fachausschusses durchzuführen. Hierauf wird vorab hingewiesen. Einzelheiten werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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