Entscheidungsvorlage - VO/0044/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Vorlage für die Sitzung des Ausschusses am 21.11.2023 (TOP 1.5, VO/0235/23) stellte die Verwaltung die Sanierungserfordernisse für die denkmalgeschützten Pavillonklassen, für die ebenfalls denkmalgeschützte Turnhalle, sowie für den Umkleide- und Sanitärbereich der Turnhalle (nicht denkmalgeschützt) der Erich Kästner Grundschule dar. Es wurde erläutert, dass in einer Mach­barkeitsstudie unter­sucht werden soll, ob und wie die Pavillonklassen und die Turnhalle unter Berücksichtigung der Belange des Denkmal­schutzes saniert werden können. Weiter­hin sollten die Kosten für eine Sanierung ermittelt und (bei Abriss der Pavillonklas­sen) den Kosten eines Neubaus gegenübergestellt werden.

Zum dargestellten baulichen Zustand der Gebäude und zu den Details der Aufgaben­stellung für die Machbarkeitsstudie sei auf die o.g. Vorlage verwiesen.

 

Ergänzend zur Vorlage wird der Fachbereich 303 die Gesamtthematik „Sanie­rung der Erich Kästner Grundschule“ und die damit verbundenen Aufga­ben­stellungen mittels einer Präsentation in der Ausschuss­sitzung verdeutlichen.

 

Ergebnisse der Machbarkeitsstudie

Die Machbarkeitsstudie wurde im Zeitraum 11/2023 bis 05/2024 erarbeitet. Federfüh­rend war das beauftragte Architekturbüro Werkgemeinschaft Quasten – Mundt PartGmbH aus Grevenbroich. Fachbeiträge zur Studie lieferten die folgenden Büros:

-          Tragwerksplanung + Bauphysik:  H+P Ingenieure GmbH, Aachen

-          Technische Gebäudeausrüstung: Küppers Ingenieure GmbH, M`gladbach

-          Brandschutzsachverständiger: Brandschutzbüro Rothkranz, Titz

-         Schadstoffuntersuchung:  TERRA Umwelt Consultung GmbH, Neuss

Die fertiggestellte Machbarkeitsstudie wurde der Verwaltung im Mai 2024 über­geben. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen (alle genannten Kosten stellen den ermittelten groben Kostenrahmen mit Stand 05/2024 dar und sind brutto):

 

Die acht denkmalgeschützten Pavillonklassen mit ihrem zugehörigen Verbin­dungs­gang sind bautechnisch sanierbar. Ein Sanierungskonzept wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie erarbeitet und dargestellt.

  1. Die Gesamtsanierungskosten für die Pavillonklassen

wurden ermittelt mit:               3.943.000,- €

  1. Die Gesamtbaukosten eines vergleichbaren „Referenz“ - Neubaus,

(also eines Neubaus mit gleichen Flächenansätzen wie die Pavillonklassen)

wur­den ermittelt mit:                      4.917.100,- €

  1. Die Gesamtbaukosten eines „Ersatz“ - Neubaus,

(also eines Neubaus mit Flächenansätzen gem. aktuellen Richtlinien)

wurden ermittelt mit:              5.883.400,- €

 

Für die denkmalgeschützte Turnhalle und das zugehörige Nebengebäude mit Umklei­de- und Sanitärbereich wurde ebenfalls ein Sanierungskonzept ent­wickelt.

  1. Die Gesamtsanierungskosten für die denkmalgeschützte

Turnhalle wur­den ermittelt mit:                338.800,- €

  1. Die Gesamtsanierungskosten für den Umkleide- und

Sanitärbereich der Turnhalle wur­den ermittelt mit:              709.000,- €

 

Hinweis zu den genannten Sanierungskosten

Es handelt sich um den ermittelten Kostenrahmen zum Zeitpunkt Mai 2024. Die Zahlen beinhalteten keine Sicherheitszuschläge. Es muss für die denkmalgeschützten Gebäude der Pavillonklassen und der Turnhalle (Baujahr 1950) mit Unvorher­gesehenem und mit damit verbundenen deutlichen Mehrkosten und Kostensteigerungen gerechnet werden.

 

Während der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurden die Belange des Denk­mal­schutzes sowohl mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Wegberg (Fach­bereich 301) als auch mit der vorgesetzten Behörde, dem LVR-Amt für Denkmal­pflege im Rheinland intensiv abgestimmt. Insbesondere die Sanierung der Pavillon­klassen stellt sich als komplexe und auf­wändige Bauaufgabe dar. Das erarbeitete Sanie­rungs­­konzept sieht eine vollständige Entkernung der Pavillonklassen vor. Lediglich Teile des Rohbaus (Außenwände und Holzdachtragwerk) können danach erhalten werden.

Obwohl diese bautechnisch bedingte Vorgehensweise mit einem maximal großen Rück­bau verbunden ist, ist festzustellen, dass die ermittelten Sanierungskosten rund 1,0 Mio. € unterhalb der Gesamtbaukosten für einen „Referenz“-Neubau gleicher Fläche ( ! ) liegen.

Sowohl eine detaillierte Zusammenstellung des Kostenrahmens als auch die beiden Machbarkeitsstudien für die Pavillonklassen und für die Turnhalle (inkl. Umkleide- und Sanitärbereich) sind dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Denkmalschutz und Prüfung eines Komplettabrisses der Pavillonklassen

Da es sich bei der Sanierung der Pavillonklassen um eine bautechnisch äußerst auf­wän­dige und komplexe Maßnahme handelt, hat es verwaltungsintern intensive und durchaus kontrovers geführte Gespräche zum Pro und Contra einer Sanierung bzw. eines kompletten Abrisses der Pavillonklassen (mit anschließendem Ersatzneubau) gegeben. Denn auch nach einer denkmalgerechten Sanierung sind die Klassenräume aufgrund ihrer geringen Raumgröße und des „länglichen“ Zu­schnitts für einen zeit­gemäßen, modernen Schulunterricht weiterhin ungeeignet und für eine multifunktionale Nutzung (Unterricht und OGS) zu klein. 

Daher wurde neben der Beteiligung der Denkmalbehörden bei den Fragen zu einer Sanierung die Untere Denkmalbehörde (FB 301) auch gebeten, ihre Einschätzung zur grundsätzlichen Frage eines möglichen Komplettabrisses der Pavillonklassen abzu­geben.

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland beantragte am 14.02.2000 bei der Stadt Wegberg, das stadteigene Gebäude Echter Straße 23 (Erich Kästner Grund­schule) in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Wegberg aufzunehmen. Dies beschloss der damals zuständige Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr einstimmig. Somit wurde der 1950 errichtete Gebäudeteil der Erich Kästner Grund­schule am 21.03.2000 unter der laufenden Nr. A-165 in die Denkmalliste der Stadt Wegberg eingetragen.

Der Denkmalwert der Erich Kästner Grundschule ist im Gutachten des LVR vom 14.02.2000 wie folgt festgehalten:

„Die ehemalige katholische Volksschule ist aufgrund ihrer baugeschichtlichen Stellung das wichtigste Einzelgebäude des Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg in Wegberg. Es ist daher gemäß dem Denkmalschutzgesetz bedeutend für Wegberg. Wegen ihres überregionalen Vorbildcharakters für eine bestimmte Richtung innerhalb des zeitgenössischen Schulwesens ist sie zudem bedeutend für die Geschichte des Menschen.

…

In Grundriss, Gestalt, Substanz und Details ist sie anschaulich erhalten und folglich ein architektur- und pädagogikgeschichtliches Zeugnis von hohem Rang. Sie ist zudem das Werk eines bedeutenden Architekten.“

 

Die Frage, ob ein Komplettabriss der Pavillonklassen denkmalschutzrechtlich mög­lich wäre, wurde in der abschließen­den „Stellung­nahme zum Denkmalwert der Grundschule Weg­berg“ der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Wegberg vom 18.12.2024 eindeutig mit „Nein“ beantwortet. Es seien folgende Stellen zitiert:

„Die Gebäudeteile der Grundschule wurden aus dem Grund unter Denkmal­schutz gestellt, damit die denkmalwerte Substanz und die Erhaltung des damaligen Baus zum Schulkonzept der Fredeburger Richtlinien erhalten bleibt und nicht beliebig verändert werden kann, oder entfernt wird. Ein Abriss widerstrebt dem Denkmalschutzgesetz und dem damaligen Eintragungsgrund des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, der Unteren Denkmalschutz­behörde und dem damaligen Ausschuss. Somit ist damals seitens der Verwal­tung und der Politik die Unterschutzstellung begrüßt und eingeleitet worden, damit ein beliebiger Umgang mit dem Denkmalobjekt nicht möglich ist. Zumal vor allem städtische Gebäude als Vorbildwirkung gegenüber allen priva­ten Denkmaleigentümern besonders gut erhalten und geschützt werden sollen.

…

Eine Austragung aus der Denkmalliste ist aufgrund von wirtschaftlichen Gründen nicht möglich und wird seitens der Unteren Denkmalbehörde und dem Denkmalfachamt nicht akzeptiert bzw. genehmigt.“

 

Fazit:  Eine Austragung aus der Denkmalliste und ein kompletter Rückbau (Abriss)

der Pavillonklassen ist aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Die komplette Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde ist der Vorlage als Anhang beigefügt.

 

 

 

Sanierungserfordernis weiterer Gebäudeteile der Erich Kästner Grundschule

Neben den dringendst sanierungsbedürftigen Pavillonklassen und der Turnhalle müs­­sen auch die weiteren denkmalgeschützten Gebäudeteile der Erich Kästner Grundschule einer Grundsanierung unterzogen werden, auch wenn sie nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudie waren. Hier geht es um

-         den 2-geschossigen unterkellerten Verwaltungs- und OGS-Bereich längs der Echter Straße,

-          sowie das ehemalige Hausmeisterhaus, ebenfalls direkt an der Echter Straße.

Weiterhin sind die folgenden nicht-denkmalgeschützten Gebäudeteile und Bereiche ebenfalls sanie­rungsbedürftig:

-         Pausenhofüberdachung mit Hausmeisterbüro

-         Außenanlagen, insbesondere Schulhof und „Innenhöfe“ der Pavillon­klassen

-          Flur/Aula und Toilettenanlagen des sogenannten „Aulatraktes“ (Baujahr 1972)

In ein Gesamtsanierungskonzept sind alle diese Gebäudeteile mit einzubeziehen. Die Sanierungskosten hierfür sowie die Kosten für einen voraussichtlich erforder­lichen Erweite­rungs­bau an der Erich Kästner Grundschule kön­nen aktuell noch nicht beziffert wer­den. Darüber wird die Verwaltung dem Ausschuss berichten können, wenn die Ergebnisse aus den Vorbereitungs­arbeiten für die Gesamtsanierung und die Schul- und OGS-Konzeption vorliegen (siehe Erläuterungen weiter unten).

 

 

Konzeption für die Offene Ganztagsschule (OGS)

In der Vorlage eines anderen TOP´s dieser Sitzung werden die in Teilen veränderten Um­bauplanungen (OGS-Erweiterungen) für fünf Grundschulen in der Stadt Wegberg  (Rechts­an­spruch in der Offenen Ganztagsschule) dem Ausschuss noch einmal vor­gestellt.

Für die sechste und größte Grundschule Wegbergs, die Erich Kästner Grundschule, musste eine solche Konzeption und Umbau­planung bislang zurückgestellt werden, da dies aufgrund der unklaren Situation um die Pavillonklassen nicht möglich war.

Nach erfolgter Klärung der bautechnischen und denkmalschutzrechtlichen Frage „Sanie­rung oder Kom­plett­abriss“ der Pavillonklassen, können und müssen in der Planung einer Gesamt­sanierungsmaßnahme für das Schulgebäude nun auch die Anforderungen der OGS berücksichtigt werden. Hierzu sollen verwaltungsintern, und nach Erfor­dernis auch unter Zuhilfenahme externer Fachkunde, die Flächen- und Raumbedarfe für die OGS und die Schule ermittelt werden, um auf dieser Grundlage eine zukunftsorientierte Gesamt­konzep­tion für die Erich Kästner Grundschule entwickeln zu können.

Dadurch werden auch die Vorbereitungen und Voraussetzungen für das erforderliche EU-weite Vergabe­verfahren der Planungsleistungen (VgV-Verfahren) für die Sanie­rung und gegebe­nen­falls die Erweiterung der Erich Kästner Grundschule geschaffen.

 

 

Kurzfristig durchzuführende Ertüchtigungs- und Instandsetzungsarbeiten

In der letzten Sitzung des Ausschusses am 04.02.2025 hatte die Verwaltung in einer mündlichen Mitteilung bereits darüber berichtet, dass aktuell aus verschie­denen Gründen diverse Ertüchtigungs- und Instandsetzungserfordernisse in der Erich Kästner Grundschule vorliegen (alle genannten voraussichtlichen Kosten in brutto).

 

 

Ertüchtigungen am Tragwerk der denkmalgeschützten Pavillonklassen

Das an der Machbarkeitsstudie beteiligte Ingenieurbüro für Tragwerksplanung hat an der tragenden Konstruktion der Pavillonklassen konstruktive Mängel an den Außenwänden und am Holzdach­tragwerk festgestellt. Die Mängel sind kurzfristig zu beheben, um bis zum Zeitpunkt der Gesamtsanierung der Pavillonklassen diese weiter nutzen zu können. Auf der Grundlage eines Ertüchtigungskonzepts und eines ge­meinsamen Ortstermins mit dem Ingenieurbüro und einem ortsansässigen Zimmerei­unternehmen konnten Angebote erstellt und Beauftragungen bereits vor­genommen werden. Die Arbeiten sollen sobald wie möglich durchgeführt werden.

Voraussichtliche Kosten für die Instandsetzung:   ca.   48.900,- €

 

Ertüchtigungen am Dachtragwerk des Turnhallengebäudes

Ebenso sind am Holzdachtragwerk der Turnhalle im Rahmen einer turnusmäßigen Prü­fung (Beschluss Bauministerkonferenz, freitragende Konstruktionen >12m Spannweite) kon­struktive Mängel festgestellt worden, die kurzfristig zu beheben sind.

Voraussichtliche Kosten für die Instandsetzung:   ca.     5.400,- €

 

Ertüchtigungen auf Grundlage der Begehung durch das Gesundheitsamt des Kreises

Das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg hat in zwei Terminen Ende 2024 und An­fang 2025 eine umfassende Begehung der Erich Kästner Grundschule durchge­führt und dabei eine Vielzahl erheblicher Mängel festgestellt. Hier handelt es sich um z.B. unzureichende Beleuchtung in vielen Räumen, diverse Reinigungs- und Hygie­ne­problematiken und viele kleinere bauliche Mängel.

Der Großteil der festgestellten Mängel ist kurzfristig zu beheben. Die Verwaltung ist damit bereits seit Anfang Februar beschäftigt.

Voraussichtliche Kosten (Bereich der Pavillonklassen, EG):  ca.   36.400,- €

Voraussichtliche Kosten (im übrigen Schulgebäude):   ca.   38.000,- €

 

Schließung von fünf Räumen aufgrund von Schimmelbelastung

Bei der Begehung des Schulgebäudes durch das Gesundheitsamt wurden aufgrund vermuteter Schimmelpilzbelastung insgesamt fünf Räume für die weitere Nutzung gesperrt. Anschließende Untersuchungen bestätigten die Belastung.

Betroffen sind zum einen drei Räume im Erdgeschoss des Verwaltungsbereiches der Schule (Besprechungsraum, Lehrerbücherei/Serverraum, Flur). Diese Räume wurden um­ge­hend einer Sanierung unterzogen und waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage bereits wieder belastungsfrei.

Betroffen sind zum anderen die zwei Räume „Werken“ und „Bewegungsraum“ im UG der beiden 2-geschossigen Pavillonklassen (Baujahr 1967). Nach Durchführung der notwendigsten Maßnahmen bleiben diese beiden Räume geschlossen und werden bis zu einer Gesamtsanierung nicht mehr genutzt.

Nach derzeitigen Überlegungen der Verwaltung sollen die beiden nicht-denkmalge­schützten 2-geschossigen Pavillonklassen nicht saniert, sondern im Rahmen der Gesamtsanierungsmaßnahme rückgebaut werden, um so Platz zu schaffen für einen (vorbehaltlich der Gesamtkonzeption für Schule und OGS) voraussichtlich erfor­der­lichen Erweiterungsbau.

Voraussichtliche Kosten:       ca.   22.500,- €

 

Voraussichtliche Gesamtkosten aller Ertüchtigungsmaßnahmen: ca. 151.200,- €

 

 

Umnutzung zweier Räume im „Aulatrakt“ zu Klassenräumen

Im sogenannten „Aulatrakt“, dem Gebäudeteil aus dem Baujahr 1972, sollen zwei Räu­me, derzeit als „Lehrküche“ bzw. als „Schwarzlichttheater“ genutzt, zu Klas­sen­räumen umgebaut bzw. umgenutzt werden. Beide Räume sind hierfür geeignet, da sie ursprüng­lich bereits als Klassenräume konzipiert waren.

Durch diese Maßnahme können zwei Klassen aus den baulich mangelhaften Pavil­lon­klassen in die neu geschaffenen Klassenräume umziehen und die beiden Pavillon­klassen bis zu einer Gesamtsanierung anderweitig genutzt werden.

Perspektivisch reduziert diese Maßnahme zudem den Umfang und die Kosten der temporären Unter­bringung (Containerklassen) während der späteren Gesamtsanie­rung der Pavillonklassen, sowie die Größe und damit die Kosten eines voraussichtlich erforderlichen Klassenraum-Neubaus.

Voraussichtliche Kosten der Umnutzung:    ca.   50.000,- €

 

 

Weitere Vorgehensweise und Termine

Die kurzfristig durchzuführenden Maßnahmen sind zum Zeit­punkt dieser Aus­schuss­sitzung zum Teil bereits durchgeführt oder beauftragt. Alle erforderlichen Ertüch­ti­gungen und Instand­setzungen aus den Stellungnahmen des Tragwerk­planers und des Gesund­heitsamtes werden von der Verwaltung stringent abgearbeitet und so­bald wie möglich fertiggestellt.

Gesamtsanierung sowie Entwicklung einer Schul- und OGS-Konzeption

Die ersten Schritte der Vorbereitung und Planung der Gesamtsanierungsmaßnahme sollen von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schul- und der OGS-Leitung vorgenommen werden. Zu ermitteln ist der zukünftige Raum- und Flächenbedarf, um auf dieser Grundlage (ggf. unter Hinzu­ziehung externer Fachkunde) eine Konzeption für die Schule und die OGS zu entwickeln. Hierfür rechnet die Verwaltung mit einem Bearbeitungszeitraum bis Ende dieses Jahres/Anfang nächsten Jahres.

Damit sollen die Voraussetzungen für die Durchführung eines EU-weiten Vergabe­verfahrens (VgV-Verfahren) für die Planungsleistungen der Gesamtsanie­rung der Erich Kästner Grundschule geschaffen werden.

Die Verwaltung wird dem Ausschuss über die Ergebnisse berichten, sobald diese vorliegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Ertüchtigungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie Umbau von zwei Klassenräumen

Die Kosten für die erforderlichen Ertüchtigungs- und Instandsetzungsarbeiten im Schul­gebäude sowie für den Umbau zweier Klassenräume betragen wie dargestellt rund 201.200,- €.

Im Haushaltsplan 2025 waren hierfür zwar Mittel vorgesehen, jedoch in Un­kenntnis des tatsächlich erforderlichen Umfangs der Maßnahmen nur in einer Höhe von 70.000,- €. Somit werden zusätzliche finanzielle Mittel im konsumtiven Bereich in Höhe von 131.200,- € erforderlich, die überplanmäßig bei dem Produktsachkonto Instandhaltung Erich Kästner Grundschule – 030106 521100 zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Mittel sollen per Übertragung vom Sachkonto Instandhaltung Grenzlandringbad - 080300 521100 erfolgen. Dies ist aktuell möglich, da aufgrund der Sachlage beim Bau­vor­­haben „Sport am Beeckbach – Sanierung Grenzlandringbad“ derzeit noch ungewiss ist, wann die Maßnahme aufgrund des terminlichen Verzugs des Fördergebers fort­ge­führt werden kann (siehe hierzu Erläuterungen in der Vorlage für den WBVL am 04.02.2025, VO/0233/24, TOP 1.4, Punkt 5.).

Eine Vorlage zur Entscheidung über die Mittelübertragung wird die Verwaltung in die nächste Sitzung des Rates der Stadt  Wegberg einbringen.

Gesamtsanierungsmaßnahme und Schul- und OGS-Konzeption

Für die Vorbereitung der Gesamtsanierungsmaßnahme und zur Entwicklung einer OGS-Konzeption sind im Haushalt 2025 unter der Investitionsmaßnahme  030106 H002 - Erich Kästner Grundschule – Erweiterung der OGS  finanzielle Mittel in Höhe von 45.000,- €  enthalten.

Ob und in welcher Höhe diese Mittel (z.B. für die Hinzuziehung externer Fachkunde) benötigt werden, wird sich zeigen, wenn entsprechende Angebote vorliegen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis von dem Erfordernis und Umsetzung der kurzfristig durchzuführenden Ertüchtigungs- und Instand­setzungsmaßnahmen, wie im Vorlagentext dargestellt.

Weiterhin nimmt der Ausschuss Kenntnis vom Umbau und von der Umnutzung zweier Räume im sogenannten „Aulatrakt“ der Grundschule zu zwei Klassenräumen.

Weiterhin beschließt der Ausschuss im Hinblick auf die Gesamtsanierungsmaßnah­me und der damit verbundenen Entwicklung einer Schul- und OGS-Konzeption für die Erich Kästner Grundschule die vorgeschlagene weitere Vorgehensweise wie im Vorlagentext beschrieben.

 

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Anlagen

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