Empfehlungsvorlage - VO/0921/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.03.2006 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan X-1, Moorshoven – Laurentiusstraße gefasst. Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der Ortslage Moorshoven. Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von sieben freistehenden Einfamilienhäusern zu schaffen.

 

In der Zeit vom 20.11.2006 bis einschließlich 01.12.2006 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Während dieses Zeitraumes wurden keine Anregungen von Seiten der Bürger abgegeben.

 

Parallel dazu  wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren bzw. bei der Ausbauplanung berücksichtigt.

 

Der im Anschluss daran ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht hat schließlich vom 16.06.2008 bis einschließlich 18.07.2008 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung wurden ebenfalls keine Anregungen von Bürgern abgegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sind dieser Vorlage als Anlagen 3 und 4 beigefügt.

 

Als nächster Verfahrensschritt steht nun die Fassung des Satzungsbeschlusses an.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen die üblichen Personalkosten.

 

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge  - unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 und 2 – beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.

 

2.                  Für den Fall, dass der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan X-1, Moorshoven  - Laurentiusstraße zu fassen.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes X-1, Moorshoven – Laurentiusstraße liegt am westlichen Rand der Ortslage Moorshoven im Bereich der Laurentiusstraße. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Die gestalterischen Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW werden Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan X-1, Moorshoven – Laurentiusstraße rechtskräftig.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§  1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. 2000 S. 256). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.  

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Anlagen

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