Empfehlungsvorlage - VO/1968/11
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan III-20, Arsbeck - Gewerbegebiet Nordstraße - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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24.01.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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06.03.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.06.2007 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan III-20, Arsbeck Gewerbegebiet Nordstraße gefasst. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Arsbeck, nördlich der Roermonder Bahn, östlich der Landwehr und südlich bzw. nördlich der Nordstraße. Städtebauliche Zielsetzung ist es, zusätzliche Gewerbeflächenpotenziale in der Ortslage Arsbeck auszuweisen und die Verkehrsanbindung des Gewerbegebietes Nordstraße zu verbessern.
Den Grundstückseigentümern innerhalb des Plangebietes wurde erstmalig am 12.02.2008 im Rahmen eines Informationsgespräches ein erstes Konzept vorgestellt und ihnen die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
In der Zeit vom 31.03.2008 bis einschließlich 18.04.2008 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorgaben des Baugesetzbuches statt. Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt.
Der daraufhin ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht hat schließlich in der Zeit vom 15.08.2011 bis einschließlich 23.09.2011 öffentlich ausgelegen. Die während der Auslegung eingegangenen Anregungen sind ebenfalls in tabellarischer Form aufgearbeitet worden und sind in der Anlage 2 beigefügt. Die Planunterlagen sind den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen.
Als nächste Verfahrensschritte stehen nun der Beschluss über die eingegangenen Anregungen und die Fassung des Satzungsbeschlusses an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 und 2 - über die vorgebrachten Anregungen beschließen.
2. Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlussvorschlages Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan III-20, Arsbeck Gewerbegebiet Nordstraße zu fassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes III-20, Arsbeck Gewerbegebiet Nordstraße liegt innerhalb der Gemarkung Arsbeck, nördlich der Roermonder Bahn, östlich der Landwehr und südlich bzw. nördlich der Nordstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird, in ihrer geänderten Form, als Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan III-20, Arsbeck Gewerbegebiet Nordstraße rechtskräftig.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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