Empfehlungsvorlage - VO/2074/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2012 und der Haushaltssatzung 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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10.05.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 80 Abs.1 GO NRW am 22.03.2012 vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 29.03.2012 wurde der von ihm gemäß § 80 Abs.2 GO NRW bestätigte Entwurf dem Rat zugeleitet.
Die Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfes wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2012 erläutert (Tagesordnungspunkt 1.6).
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 02.04.2012. In der Zeit vom 03.04.2012 bis 24.04.2012 lag der Entwurf öffentlich aus. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung nach § 80 Abs.3 GO NRW wurden nicht erhoben.
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes ist der gesamte Entwurf des Haushaltsplans 2012 Gegenstand der Beratung. Die Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf, die sich aus den Beratungen innerhalb dessen ergeben können, werden in einem Veränderungsnachweis, der nach Dezernaten sortiert ist, zusammengefasst.
Der Veränderungsnachweis wird dann als Ergebnis der fortgeschriebenen Haushaltsplanberatung der Einladung für die Ratssitzung beigefügt und ist Grundlage für die dortige Beratung.
Beratung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Der Haushaltswirtschaft einer Gemeinde ist gemäß § 84 GO NRW eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen. Diese ist auch in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch sie soll eine Vorschau auf die zukünftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung gegeben werden, die sich aus der Aufgabenerfüllung der Gemeinde ergibt. Dabei soll die Ergebnis- und Finanzplanung in den drei Jahren, die auf das aufzustellende Haushaltsjahr folgen, jeweils ausgeglichen sein. Sie ist mit der Haushaltssatzung der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
Nach § 6 Abs.2 GemHVO sollen bei der Aufstellung und Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung die vom Innenministerium bekannt gegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden.
Für die mittelfristige Finanzplanung soll ein Ausblick auf die zukünftig zu erzielenden Einzahlungen bzw. zu leistenden Auszahlungen ermöglicht werden. Anhand des investiven Teils der Finanzplanung können die geplanten Investitionsmaßnahmen der Stadt Wegberg abgelesen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgendes:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf 2012 die beschlossenen Veränderungen einzuarbeiten.
Die mittelfristige Ergebnisplanung wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Veränderungen- zustimmend zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der beschlossenen Veränderungen wird ebenfalls das Investitionsprogramm (investive Finanzplanung) 2011 bis 2015 beschlossen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2012 mit Anlagen wird in der dem Original der Niederschrift für die Sitzung des Rates beigefügten Fassung beschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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153,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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